Schutz für das Opfer

rapeProtec bedeutet Schutz für das Opfer durch:  einen gezielten und standardisierten Untersuchungsablauf, der durch eine prozessrelevante Beweissicherung eine zusätzliche gerichtsmedizinische Untersuchung erspart.
Das Opfer scheut sich oft das traumatische Erlebnis jemandem anzuvertrauen und verzichtet aus Angst vor den vielen, langwierigen Untersuchungen eine Anzeige zu erstatten.

  • 7 mal muss ein Kind sich einer erwachsenen Person anvertrauen, bis es Gehör findet
  • Jede 7. Frau zwischen dem 20. Und 59. Lebensjahr wird statistisch gesehen 1 mal in ihrem Leben vergewaltigt
  • Die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen liegt ca. 7 mal höher als die Anzeigenrate
  • Rein rechtlich verjährt der Tatbestand der Vergewaltigung nach 10 Jahren, für eine Frau oder ein Mädchen verjährt das Unrecht nie.

 

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